Öffnung des Schießbetriebes
Das Schützenhaus ist z.Z. für den allgemeinen Übungsbetrieb geöffnet.
Das Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung bleibt innerhalb der Räumlichkeiten auch weiterhin Pflicht.
Während des Schießens darf die Maske allerdings abgelegt werden.
Getränkeversorgung an den Tischen unter Einhaltung der Hygienevorschriften ist möglich.